Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) basiert im Gegensatz zu den bestehenden Angeboten auf dem solidarischen Gruppenprinzip. Das ermöglicht günstige Beiträge, die obendrein aus dem Bruttogehalt bezahlt werden. Die Beiträge zur bBU sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Die Versicherungsbedingungen sind fair, transparent und einfach. Es gibt keine Gesundheitsfragen – zwei einfache Erklärungen reichen aus. Dem Versicherer wird so die Möglichkeit genommen Anträge abzulehnen, Beitragszuschläge zu fordern oder Vorerkrankungen auszuschließen. Das öffnet die bBU auch für viele Menschen, die wegen Vorerkrankungen bislang keine Absicherung bekommen haben. Der entscheidende Vorteil liegt aber darin, dass aufgrund falscher oder nicht vollständiger Antworten die Leistung nicht verweigert wird.